4 der in casu im Vordergrund stehende Brandfall bereits mehrere Monate zurück. Dies spreche gegen die Annahme einer erheblichen Rückfallgefahr. Aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer offenbar Stimmen von Leuten wahrnehme, die sich als Wissenschaftler ausgeben würden, lasse sich nichts zur Frage einer Rückfallgefahr ableiten. Schliesslich habe der Beschwerdeführer wiederholt glaubhaft erklärt, dass er garantiert nie ein Haus mit Leuten darin anzünden würde.