Dies stelle eine Gehörsverletzung dar. 3.2 Zum Vorwurf der Gehörsverletzung schrieb das Zwangsmassnahmengericht im angefochtenen Entscheid was folgt: «Dem Protokoll der Hafteröffnung vom 12.7.2019 ist zu entnehmen, dass die amtliche Verteidigung während der Befragung des Beschuldigten zugegen war und es darf damit davon ausgegangen werden, dass der amtlichen Verteidigung bereits damals die Haftakten zur Einsicht zur