4. Die Beschwerde ist wie folgt begründet: Ich wähne mich in Gefahr, denn ich bin der Meinung, dass meine Widersacher mich als Polizisten umwandeln wollen zur Nutte. Das ist eine strafbare Handlung! Zur Begründung möchte ich hinzufügen, dass mir in einer Nacht die Hoden erhitzt wurden. Als ich es schliesslich nicht länger ertrug, bin ich mitten in der Nacht (3 Uhr) ins Treppenhaus hinausgegangen, wo Licht brannte. Ich traf auf 2 Frauen, die in meiner Liegenschaft wohnen. Die eine war mit einem Handy und einem Laptop ausgerüstet. Beide Frauen habe ich wortlos in ihre Wohnungen respektive verjagt. Das Hodenleiden hörte augenblicklich auf.