5 schuldigten zu sein. Er macht Lohnforderungen geltend und verweist auf verschiedene Aktenstücke als Anspruchsgrundlagen. Zudem gab er seine Forderungen auch beim Konkursamt an. Zwar liegen den Eingaben keine Arbeitsverträge mit der Beschuldigten bei oder Belege über offene Lohnforderungen. Hinweise, dass für die geltend gemachten Forderungen keine Anspruchsgrundlage in Form eines Arbeitsvertrages vorhanden ist, bestehen nicht. Das wird denn auch von der Staatsanwaltschaft nicht geltend gemacht.