Die Einreichung der umfangreichen Akten wurde auf erstes Verlangen offeriert. Dieses Schreiben wurde auch der Staatsanwaltschaft zugestellt. Weiter liess der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 15. Dezember 2016 ihn betreffende Akten der SUVA sowie der Berner Fremdenpolizei, enthalten auf zwei CDs, zukommen. Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 konstituierte sich der Beschwerdeführer als Privatkläger betreffend Straf- und Zivilpunkt und machte Lohnansprüche für die Jahre 2011 bis 2015 im Gesamtbetrag von CHF 181‘151.91 geltend. Dabei verwies er auf die vorgehend eingereichten Dokumentationen.