Sollten sich die Vorwürfe verdichten, geht es nicht nur um eine Umgehung der Schuldpflicht gegenüber den anzeigenden Arbeitnehmern, die ihre Ansprüche vor dem Zivilgericht geltend machten. Vielmehr steht damit eine Umgehung der Schuldpflicht gegenüber allen Arbeitnehmern im Raum, zumal die Beschuldigte aufgrund des Ausgangs des Zivilverfahrens grundsätzlich mit weiteren Verfahren und Zivilansprüchen rechnen musste.