Gestützt auf den Antrag des Konkursamtes habe der Konkursrichter des Regionalgerichts den Konkurs am 17. Januar 2017 mangels Aktiven eingestellt. 6.3 Mit Blick darauf sowie auf den von der Staatsanwaltschaft eingereichten Betreibungsregisterauszug ergibt sich, dass die Forderung des Beschwerdeführers keinen Eingang im Konkursverfahren gefunden hat. Allerdings verlangen weder das Gesetz noch die Rechtsprechung, dass dies der Fall sein muss, um sich als Privatkläger im Verfahren wegen der Konkursdelikte nach Art. 163 und Art. 164 StGB zu konstituieren. Der Umstand, dass die Forderungen des Beschwerdeführers nicht