1. Mit Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 1. Juli 2019 wurde B.________ im Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft (A.________ [nachfolgend: Beschuldigte]) wegen betrügerischem Konkurs, evtl. Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung nicht als Privatkläger zugelassen und auf sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde nicht eingetreten. Dagegen reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. C.________, am 17. Juli 2019 Beschwerde ein.