2 3. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten als Vertreter der D.________(Behörde) vor, dieser habe eine unzulässige Forderung gegen ihn geltend gemacht. Er (der Beschwerdeführer) habe der D.________(Behörde) einen Betrag von CHF 1‘318.80 bezahlt. Damit seien auch die Pfändungskosten bezahlt worden. Gemäss Pfändungsurkunde würden die Pfändungskosten CHF 162.90 betragen. Das habe der Beschuldigte gewusst und trotzdem noch einen Betrag von CHF 189.50 eingefordert. Der Beschuldigte habe versucht, ihn zu weiteren Zahlungen zu nötigen.