1. Am 27. Mai 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, Drohung und Nötigung im Amt nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde ein (Übergabe Post: 16. Juli 2019) und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie sinngemäss die Eröffnung des Verfahrens gegen den Beschuldigten.