7. Der Beschwerdeführer führte zur Kostenverlegung in zutreffender Weise aus: Erst in der Stellungnahme […] vom 12. März 2019 wird auf mögliche Gründe hingewiesen, welche einen konkreten Tatverdacht begründen könnten. Da [der] Beschwerdekammer in Strafsachen volle Kognition zukommt, können die entsprechenden Argumente bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden und somit eine Heilung der Gehörsverletzung erwirken. Das eine allfällige Heilung im Beschwerdeverfahren notwendig ist, habe jedoch nicht ich zu verschulden, sondern ist dadurch begründet, dass die Staatsanwaltschaft erst in ihrer Stellungnahme […] auf den konkreten Einzelfall Bezug nimmt.