Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 275 vom 4. Oktober 2018 E. 7.1). Der aktuelle strafrechtliche Vorwurf sei dem Beschwerdeführer zudem bereits bekannt gewesen, sei er doch am 5. Dezember 2018 vorläufig festgenommen worden, als er auf frischer Tat dabei ertappt worden sei, wie er vor der JTS in Bern gemeinsam mit sieben weiteren (beschuldigten) Personen eine Blockade erstellt habe. Gleichentags sei er zudem polizeilich befragt und über den ihm vorgeworfenen Sachverhalt informiert worden. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend. Insoweit ist keine Gehörsverletzung erkennbar.