Die Nichtanhandnahme erfolgte zu Unrecht, weshalb die Beschwerde in diesem Punkt gutgeheissen wird. Die Akten werden an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, um ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen der nötigen Vorkehrungen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet, zu eröffnen.