Zudem spielte sich der Vorfall draussen im Wald ab, wobei nur Erwachsene beteiligt waren. Vorliegend geht es um ein Kind, welches vom betreffenden Hund am gleichen Tag bereits angebellt worden war und sich nun im Haus seines «Frauchens» und damit im Territorium des Hundes aufhielt. Die Schlussfolgerung, wonach eine «kurze Unaufmerksamkeit bei der auszuübenden Kontrolle über den Hund alleine keine Sorgfaltspflichtverletzung darstellt», kann somit nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall übertragen werden.