_ erzählte, beim Streicheln bzw. beim Versuch dazu ereignete. Auch wenn sich der Biss während einem dynamischen Geschehen wie dem Spiel zugetragen hätte, hätte die Beschuldigte dabei eine Überwachungsfunktion innegehabt, zumal sie vom bissigen Verhalten B.________s wusste und der Hund am gleichen Tag dem Jungen gegenüber bereits negativ aufgefallen war. Alles in allem bestand bei B.________ ein grösseres Risiko für die Gefährdung von anderen Tieren oder Menschen als bei einem anderen Hund.