Sie habe nicht gerne Männer. Im Haus habe sie nicht gerne Leute. Sie habe auch schon eine junge Frau gebissen (Z.114- 120, 130-132). B.________ war somit eingestandenermassen kein durchwegs friedlicher Hund. Die Probleme akzentuierten sich gemäss Angaben der Beschuldigten bei Männern und im Haus drin. Somit hätte sie besondere Vorsicht walten lassen müssen, als C.________ sich zusammen mit dem Hund im Schlafzimmer aufhielt. Dies gilt umso mehr, als der Hund den Jungen gemäss dessen Angaben bei einem Streichelversuch am gleichen Tag bereits angebellt hatte. Stattdessen drehte sie dem Geschehen unbestrittenermassen den Rücken zu.