Hunde können Unfälle verursachen, die nicht nur andere Hunde, sondern teils auch Menschen betreffen (BGE 133 I 172 E. 3). Deshalb besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Risiken von (potenziell) gefährlichen Hunden, nämlich die Gefährdung des Lebens und der körperlichen Integrität, für Menschen und insbesondere für Kinder vermieden werden (BGE 133 I 249 E. 4.2). Auch ein «Schnappen» eines Hundes wird von den Geschädigten nicht anders als ein Biss wahrgenommen. Selbst wenn die Auswirkungen geringer sein mögen als bei einem «richtigen» Biss, ist das Schnappen den-