_ vorsichtig umzugehen. Sie habe angenommen, dass dies der Junge mit seinen zehn Jahren verstehen würde. Heute werde B.________ von einem zwölfjährigen Kind «gehändelt» und sei gut sozialisiert. 6.5 Die Generalstaatsanwaltschaft verweist in ihrer Stellungnahme wiederum auf die angefochtene Verfügung und fügt an: Es sei bisher nie zu Problemen zwischen B.________ und C.________ gekommen, ansonsten die Mutter ihm kaum erlaubt hätte, mit dem Hund Zeit zu verbringen. Am Tag des Vorfalls habe sich die Hündin bereits beim Spaziergang austoben können. C.________ sei beim Spaziergang dabei gewesen und mit der Hündin ins Schlafzimmer gegangen.