_ gearbeitet, damit sie nicht mehr beisse. Die Hündin habe nun wieder mehr Vertrauen zu Menschen, gehe offen auf sie zu und lasse sich auch von Fremden streicheln. Gemäss Auffassung der Beschuldigten stellt B.________ keine Gefahr mehr dar. Der «Biss» des Nachbarsjungen sei sehr harmlos gewesen. Die Hündin habe ihm einfach in die Hand gekniffen, wobei die Haut nicht verletzt worden sei. Weil die Beschuldigte dem Kind und B.________ den Rücken zugekehrt habe, habe sie nichts von dem Vorfall mitbekommen können. Die Beschuldigte habe aber den Jungen mehrmals darauf aufmerksam gemacht, mit B.________ vorsichtig umzugehen.