Der Junge gab bei einer informellen Befragung vom 18. Februar 2019 an, er sei an jenem Nachmittag mit der Beschuldigten und zwei Hunden spazieren gegangen. Währenddessen habe er die Beschuldigte gefragt, ob er den kleineren Hund «B.________» streicheln dürfe, was sie ihm erlaubt habe. Als er versucht habe, den Hund zu berühren, habe dieser jedoch gebellt, woraufhin er auf das Streicheln verzichtet habe. Nach dem Spaziergang habe er die Beschuldigte nochmals gefragt, ob er den Hund streicheln dürfe, was sie ihm wieder erlaubt habe. Beim zweiten Versuch, den Hund zu streicheln, habe B.________ dem Jungen in die Hand gebissen.