Auch dafür, dass der abgenagte Maiskolben sofort ersetzt werden müsse, habe der Beschwerdeführer lediglich Fachinformationen angeben können, die Kaninchen, nicht Mehrschweinchen betreffen würden. Sogar der Beschwerdeführer habe also mithilfe diverser Informationen über Meerscheinchen und andere Tiere sowie eigenem Fachwissen folgern müssen, dass die angetroffene Situation nicht den Tierschutzbestimmungen entspreche. Es erscheine in Anbetracht dessen unangemessen, der Beschuldigten als nicht professionelle Tierhalterin derart tiefergehende Kenntnisse anrechnen zu wollen.