Wenn die Maiskörner einmal abgefressen worden seien, gebe es keine Kauaktivitäten mehr am Kolben, weshalb die abgefressenen Stängel entfernt werden müssten und mit neuen Nageobjekten zu ersetzen seien. Der Beschwerdeführer stützt seine Ausführungen auf Informationen des Schweizer Tierschutzes (STS), der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Buchautorin Morgenegg (MORGENEGG, Artgerechte Haltung ist ein Grundrecht – auch für Meerschweinchen).