Beide bestätigten den Vorfall, was zu einer Anzeige wegen Nichttreffens der nötigen Vorkehrungen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet, führte (Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 4. März 2019). Im Anschluss an die Strafanzeige führte der Beschwerdeführer am 30. Januar 2019 zudem eine unangemeldete Nachkontrolle bei der Beschuldigten durch. Die Feststellungen dieser Kontrolle wurden im Kontrollbericht vom 6. Februar 2019 zusammengefasst und mit der Beilage von Fotografien ergänzt.