Für den Beschwerdeführer kommt erschwerend hinzu, dass sämtliche Rechnungen im Zusammenhang mit Liegenschaften stehen, die von der Privatklägerin betreut wurden, keiner ihrer Mitarbeiter aber gewusst haben will, dass der Vater des Beschwerdeführers Arbeiten für sie ausführte. Alles in allem belasten die umstrittenen Dokumente den Beschwerdeführer bereits von ihrem Inhalt her, unabhängig davon, wann sie auf seinen Arbeitscomputer kopiert worden sind. Eine Manipulation des Inhalts kann aufgrund der Änderungsdaten ausgeschlossen werden.