Somit ist es gar nicht möglich, dass an diesen Dateien seitens der Privatklägerin irgendetwas manipuliert worden ist. Denn im Falle einer (angeblichen, bestrittenen) Änderung dieser Dateien müssten sie Änderungsdaten vom oder nach dem 30.09.2016 aufweisen und die Änderungsdaten der Dateien auf dem privaten Laptop müssten davon abweichen.»