4 gleiche Bezeichnung, die gleiche Dateigrössen und auch die gleichen Änderungsdaten aufweisen. Diese Änderungsdaten liegen zwischen dem 17.11.2015, 14:44:14, und dem 28.09.2016, 12:28:54 (resp. 12:28:56). Alle fraglichen Dateien wurden somit letztmals vor dem 30.09.2016, 17.00 Uhr, und damit vor der vom Beschwerdeführer behaupteten (bestrittenen) Datenmanipulation geändert und gespeichert. Somit ist es gar nicht möglich, dass an diesen Dateien seitens der Privatklägerin irgendetwas manipuliert worden ist.