Wie bereits erwähnt, wirft die Privatklägerin dem Beschwerdeführer vor, im Rahmen seiner Tätigkeit als Immobilienbewirtschafter Gelder abgezweigt zu haben (vgl. zum Ganzen: Berichtsrapport vom 10. Januar 2017). So soll er unter anderem Rechnungen von Unternehmen, die an den von ihm betreuten Liegenschaften Arbeiten erbracht hatten, doppelt bezahlt und die Rückzahlung des doppelt bezahlten Betrags auf sein eigenes Konto geleitet haben. Teilweise habe er die Zahlung von Teil-Mietzinsen oder von Mietzinsausständen auf sein eigenes Konto veranlasst. Zentral ist sodann der Vorwurf, er habe im Namen seines Vaters, H._____