Darüber hinaus würde die Abnahme des strittigen Beweises erst im Hauptverfahren dazu führen, dass die Beweisabnahme sich im Vergleich zu heute unverhältnismässig aufwändig darstellen würde und zeit- und kostenintensiv wäre. Auch die Darlegung der Privatklägerin, dass sie als solche nicht verpflichtet sei, entlastende Unterlagen einzureichen, zeige, wie wichtig es sei, den umstrittenen Beweisantrag