Mit Verfügung vom 25. Juni 2019 wurden dieser und fünf weitere Beweisanträge abgewiesen. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 12. Juli 2019 Beschwerde. Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Beweisantrag Ziffer 1 der Eingabe vom 1. April 2019 sei gutzuheissen. Die Verfahrens- und Anwaltskosten für das Beschwerdeverfahren seien der Straf- und Zivilklägerin 1 aufzuerlegen.