Im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit kann der Beschwerdeführer deshalb aus diesem Beschluss nichts zu seinen Gunsten ableiten. 7.7 Der Beschwerdeführer verweist zur Bekräftigung seiner Argumente ebenfalls auf den Beschluss BK 15 95 vom 2. April 2015. Dieser Fall ist auch nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Im Fall BK 15 95 stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, die beschuldigte Person sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen.