In beiden Fällen habe die Beschwerdekammer in Strafsachen entschieden, dass die Anordnung der Sicherheitshaft für eine beschuldigte Person dann nicht verhältnismässig sei, wenn eine bedingte Strafe höchstwahrscheinlich erscheine. Schliesslich erläutert der Beschwerdeführer, dass die Tatsache, dass die Angelegenheit beim Gericht in Dreierbesetzung registriert sein soll, nicht be-