Der Beschwerdeführer wurde am 29. Januar 2019 festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 1. Februar 2019 für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Mit Entscheid vom 3. Mai 2019 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft. Am 25. Juni 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft.