Zehn davon waren zuvor als gestohlen gemeldet worden. Gestützt auf diese Feststellungen wäre die Polizei zur Durchführung einer Observation an der Autobahn A-1 befugt gewesen und hätte in diesem Rahmen selbstständig die durchfahrenden Fahrzeuge inkl. deren Autokennzeichen und Durchfahrtszeiten erfassen können. Ein rechtmässiger Zugriff auf die hier umstrittenen Daten wäre auf alle Fälle möglich gewesen.