Urteile des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 331 vom 7. Februar 2017 E. 10.2.1 und SK 16 296 vom 11. Mai 2017 E. 4.2.3; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 293 vom 3. Oktober 2017 E. 6.3). Irrelevant ist daher, mit wie hoher Wahrscheinlichkeit die Polizei den Minibus des Beschwerdeführers oder die hier entscheidende Stelle auf der Autobahn A-1, Höhe Grauholz, tatsächlich oberviert hätte. Es genügt, wenn die gesetzlichen Erfordernisse für eine Observation generell erfüllt gewesen sind.