Genau dies ist vorliegend der Fall: Der Beschwerdeführer wurde von der Polizei verdächtigt, für den Transport von gestohlenen Fahrrädern von der Schweiz nach Rumänien verantwortlich zu sein. Um diesen Verdacht zu verifizieren, ermittelte die Polizei mithilfe der Autokennzeichen die Bewegungen der vom Beschwerdeführer gelenkten Fahrzeuge. Hätte man ihn umgehend über die Erhebung dieser Daten informiert, hätte er seine Fahrten sehr wahrscheinlich umgehend eingestellt. Das Erlangen weiterer Erkenntnisse zu seiner Rolle im Zusammenhang mit den gestohlenen Fahrrädern wäre offensichtlich verunmöglicht worden.