Der violette Minibus (mit Kennzeichen E.________ an der Front und Kennzeichen F.________ am Anhänger) wurde mehrmals von verschiedenen Anlagen registriert. Der entsprechenden Auflistung lassen sich keine Angaben über die LSVA-Pflicht des Minibusses entnehmen. Die mehrmalige Erfassung spricht jedoch dafür, dass dieser der LSVA unterstehen könnte. Ruft man sich die vom Gesetz vorgesehenen Zielobjekte der LS- VA in Erinnerung (insbesondere schwere Personenwagen von über 3.5 t; Art. 2 Abs. 2 Bst. a und b i.V.m. Art. 11 Abs. 2 Bst.