42 SVAV). Zu diesem Zweck sind die Anlagen mit Laserscannern und Infrarotkameras ausgerüstet. Im Inland immatrikulierte Fahrzeuge, welche LSVA-pflichtig sind, müssen an Bord über ein LSVA-Erfassungsgerät verfügen. Die LSVA-Anlagen sind in der Lage, dieses Gerät zu erkennen und registrieren dadurch, wenn ein inländisches, abgabepflichtiges Fahrzeug die Anlage passiert. Weiter werden die durchfahrenden Fahrzeuge von der Anlage vermessen. Muss aufgrund der Masse davon