Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 21. Februar 2019 wurde ihm insbesondere vorgehalten, er sei am 8. März 2019, 00:09 Uhr, auf der Autobahn A-1, Höhe Grauholz, Richtung Bern von der LSVA-Anlage erfasst worden und um 3:46 Uhr wieder in Richtung Zürich gefahren. Der Beschwerdeführer bestreitet die gesamten Vorwürfe insofern, als er nicht gewusst habe, dass es sich bei den transportierten Fahrrädern um gestohlene Ware gehandelt habe.