260 StGB). Bei solchartigen Delikten kommt es ausserdem regelmässig zu zahlreichen (DNA-)Spuren, welche mit den vorhandenen DNA-Profilen und den weiteren erkennungsdienstlichen Daten abgeglichen werden können. Aus diesen Gründen ist die angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung inklusive DNA-Profilerstellung als geeignet zu betrachten. Nach der Praxis der Beschwerdekammer kann unter Umständen gar bei nicht vorbestraften Personen eine erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet werden (siehe Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 235 vom 8. August 2019).