4 nermassen) grossmehrheitlich um Delikte von erforderlicher Schwere handelt. Im Weiteren begründet seine rechtskräftige Vorstrafe wegen Landfriedensbruchs – entgegen seiner Darstellung – durchaus einen erheblichen und konkreten Anhaltspunkt dafür, dass er mit einer leicht erhöhten Wahrscheinlichkeit in weitere vergangene oder künftige Delikte verwickelt sein könnte. Für eine Verurteilung wegen Landfriedenbruchs ist es nicht erforderlich, dass dem Einzelnen eine Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen nachgewiesen werden kann. Insofern dient Art.