382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: […] A.________ wird gestützt auf polizeiliche Feststellungen u.a. verdächtigt, anlässlich der Ausschreitungen vom 02.09.2018 bei der Neubrückstrasse 8 in Bern einen Mitarbeiter des Botschaftsschutzes mehrfach beschimpft und diesem mit der Hand gegen dessen Helmvisierung geschlagen zu haben, zudem habe er ein Absperrband zerrissen. Gestützt auf die Berichtsrapporte der Polizei wurde die Strafverfolgung gegen A._____