3 Pupillen, die kaum auf Lichteinfall reagierten. Zudem wurde bei ihm ein leeres Minigrip gefunden und er gab dann auch zu, am frühen Morgen des 21. Juni 2019 gekifft zu haben und ein paar Stunden später mit dem Motorrad von zuhause nach C.________ gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest darf – anders als eine Atemalkoholprobe – nur angeordnet werden, wenn Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorliegen und diese nicht oder nicht allein auf Alkohol zurückzuführen sind (Art.