Die Polizei führte einen Betäubungsmittelvortest durch. Der Grund der Durchführung war gemäss dem Polizeirapport vom 12. Juli 2019 bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit das komische Verhalten des Beschwerdeführers – so sagte er zunächst, das Motorrad oberhalb der Kontrollstelle gehöre nicht ihm, um danach nach polizeilicher Überprüfung des Nummernschilds auszuführen, er habe es nicht sagen wollen, weil er keine Urinprobe habe abgeben wollen – sowie seine engen