1. Mit Verfügung vom 22. Juni 2019 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Strafuntersuchung gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 21. Juni 2019. Gleichzeitig ordnete sie die Abnahme einer Blut- und Urinprobe an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Beistand, am 5. Juli 2019 Beschwerde. Der Forensisch-toxikologische Abschlussbericht datiert vom 8. Juli 2019 und ergab ein positives Resultat hinsichtlich Cannabinoide und Cocain.