9 Akten der F.________ (Gewerkschaft) die Communiqués mit einem früheren Druckdatum als 11. Juli 2017 existierten. 5.5 Zusammengefasst stellte die Staatsanwaltschaft rechtlich korrekt fest, dass der Straftatbestand der Verleumdung nicht erfüllt ist, weil es an der objektiven Tatbestandsvoraussetzung der unwahren Äusserung sowie am Vorsatz in Bezug auf ein fälschliches Bezichtigen fehlt.