5 verneinen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_522/2015 vom 22. November 2015 E. 3.5; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 143 vom 16. Mai 2017). Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird, auf Antrag, wegen Verleumdung bestraft (Art. 174 Abs. 1 StGB).