Im Weiteren bestreitet er die von den Beschuldigten angeführte Bedeutung der Sätze «Auch wir bedauern die Angelegenheit und hätten uns gewünscht, dass so etwas nie geschehen wäre» und «Allerdings zeigt uns der heute bekannte Sachverhalt, dass auch langjährige Mitarbeiter fehlbar und vor kriminelle Machenschaften nicht gefeit sind». Er erklärt, dass damals (wie heute) nicht erstellt (gewesen) sei, dass er in betrügerischer Weise gehandelt hätte. Darüber hinaus bestreitet er die Informationen, die den Beschuldigten zur Zeit der Redaktion des streitigen Briefes bekannt gewesen sein sollen: