4. 4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, aus der Aussage «Es ist nämlich weitgehend erstellt, dass D.________ und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter in betrügerischer Absicht gehandelt und dem Ansehen der F.________ (Gewerkschaft) mit ihrem Verhalten massiv geschadet haben» ergebe sich, dass er mit einer «intention délictuelle» gehandelt habe. Dies entspreche indes nicht der Wahrheit. Im Weiteren bestreitet er die von den Beschuldigten angeführte Bedeutung der Sätze «