Die F.________ (Gewerkschaft) habe nie Einsicht in die Akten des (noch immer hängigen) Strafverfahrens gehabt, weswegen die Beschuldigten nicht hätten beurteilen können, ob der Beschwerdeführer betrügerisch gehandelt habe. Das Schreiben lautet gesamthaft wie folgt: Geschätzte Kollegen. Besten Dank für Euer Schreiben vom 7. Juli 2017 betreffend die Situation von D.________. Wir können Euch versichern, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von D.________ nicht leichtfertig erfolgt ist. Unsere in-