und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter in betrügerischer Absicht gehandelt und dem Ansehen der F.________ (Gewerkschaft) mit ihrem Verhalten massiv geschadet haben.» und «Allerdings zeigt uns der heute bekannte Sachverhalt, dass auch langjährige Mitarbeiter fehlbar und vor kriminellen Machenschaften nicht gefeit sind.». Durch diese Formulierungen haben die Beschuldigten nach Meinung des Beschwerdeführers Ehrverletzungstatbestände erfüllt. Die F.______